Für das eingezeichnete Steigungsdreieck zur Geraden gilt:
- Die zur x-Achse parallele Seite ist 4 Einheiten lang.
- Die zur y-Achse parallele Seite ist 1 Einheit lang.
Für das andere eingezeichnete Steigungsdreieck gilt:
- Die zur x-Achse parallele Seite ist 1 Einheit lang.
- Die zur y-Achse parallele Seite ist 4 Einheiten lang.
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