Darstellungsleistung

Seit Einführung der zentralen Abiturprüfungen sind die Darstellungsleistungen ein Bestandteil der Bewertung aller Prüfungen. An dieser Stelle soll verdeutlicht werden, was darunter zu verstehen ist und vor allem, wie die Bewertung dieser "Leistung" erfolgt.
Wir müssen zunächst unterscheiden, in welchem Fach dieser Bewertungsteil einfließt. Im Bereich der Sprachen (Englisch, Deutsch, Spanisch...) ist dieses in der Vergangenheit bereits immer ein wichtiger Bewertungsaspekt gewesen. Der Bedeutung entsprechend war/ist auch der Anteil recht hoch und kann u.U. sogar bis zu 30% der Gesamtbewertung betragen. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen auch hierzu eine nähere Erläuterung erfolgen. Bei den Abiturprüfungen wird der Anteil mit etwa 10% der Punkte angesetzt. Für die Bildungsgängen ETA und ITA wurde beschlossen, sich dieser Regelung anzuschließen.

An dieser Stelle soll die Darstellungsleistung für die mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer im Vordergrund stehen. Hier ist die Ausweisung einer solchen "Teilleistung" relativ neu.

Was ist bei den mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern unter der Darstellungsleistung zu verstehen?
Bei der Bewertung einer Klausur, schriftlichen Überprüfung, Abiturprüfung usw. unterscheiden wir die "inhaltliche Leistung" und der angesprochenen "Darstellungsleistung".
Bei der "inhaltlichen Leistung" geht es letztlich darum die zu überprüfenden Inhalte zu bewerten. Dabei ist es nicht nur wichtig, richtig zu rechnen, sondern vor allem auch, die gestellten Fragen konkret zu fehlerfrei beantworten. Letztlich muss erkennbar sein, dass der zu überprüfenden Sachverhalt vollständig erfasst wurde. Bei dieser Bewertung werden i.R. Teilpunkte vergeben. Rechenfehler, Übertragungsfehler, Vorzeichenfehler werden bei der Vergabe der Teilpunkte mit geringen Abzügen berücksichtigt. Grundsätzlich gilt aber, dass eine korrekte Lösung immer besser bewertet wird, als eine mehr oder weniger fehlerhafte Lösung/Antwort. Ebenso ist zu beachten, dass die Häufigkeit derartiger Fehler nicht beliebig hoch sein darf. Sogenannten "Folgefehler" dürfen zudem nicht ursächlich fachlichen Ursprungs haben.
Bei der "Darstellungsleistung" geht es darüber hinaus auch noch darum, zu zeigen, dass beim Lösen/Beantworten systematisch und argumentativ vorgegangen wurde. Wie kann dieses nun gezeigt werden:

Grundsätzlich gilt: Ein ausgewiesenes Ergebnis muss auf der Basis des dargestellten Rechenweges nachvollziehbar entwickelt/ begründet worden sein. Ein Rechnung kann auch durch textliche Begründungen erfolgen, indem z.B. grundsätzliche Zusammenhänge aufgegriffen werden.

Wichtig: Gravierende Fehler in der Rechtschreibung müssen (!) mit einer Notenabsenkung (eine Notenstufe) berücksichtigt werden.

Kurz gesagt: "Die Ergebnisse fallen nicht vom Himmel."

Am Beispiel der zentralen Abiturprüfung soll das Vorgehen bei der Bewertung verdeutlicht werden:

Beispiel: 3 Aufgaben mit maximal 15 Punkten für die Darstellungsleistung

Weiterhin:

usw.

Eine „gerechte“ Bewertung dieser Darstellungsleistung ist somit „zwangläufig“ mit der insgesamt erbrachten inhaltlichen Leistung (Verstehensleistung) verknüpft. Was nicht da ist, kann auch nicht mit Punkten bewertet werden (mangels Masse). Werden weniger Punkte für diesen Bereich "Verstehensleistung" vergeben, wird bei der "Darstellungsleistung" analog verfahren.

Ich hoffe mit diesen Ausführungen den Bewertungsaspekt "Darstellungsleistung" nachvollziehbar und verständlich beschrieben zu haben.